“Schutzhaft“

Unter dem nationalsozialistischen Regime konnten Personen durch die Gestapo und die Kriminalpolizei ohne Gerichtsverfahren oder Anklage festgenommen und in „Schutzhaft“ genommen werden. Die Inhaftierung erfolgte ohne Beweisführung oder Gerichtsverfahren und konnte unbegrenzt verlängert werden. Opfer waren vor allem politische Gegner:innen oder andere "unerwünschte" Personen. Sie wurden meist in Konzentrationslagern und Gefängnissen inhaftiert und dort schwer misshandelt und gefoltert. Viele starben an Hunger, Krankheiten und den Folgen der Gewalt.

Synonyme: “Schutzhaft“