Bundesentschädigungsgesetz

Ermöglicht es Menschen, die aus Gründen der “Rasse”, der Religion, der politischen Überzeugung, der sexuellen Orientierung oder der Weltanschauung durch das NS-Regime verfolgt wurden, Anträge auf Entschädigung zu stellen und eine Zahlung zu erhalten. Die Antragstellung musste mit Dokumenten belegt werden, über die viele Opfer nicht verfügten. Oft zogen sich die Verfahren über eine lange Zeit. Obwohl das Gesetz mehrfach erweitert wurde, sind nicht alle von den NationalsozialistInnen verfolgten Gruppen antragsberechtigt.