Nürnberger Prozesse

Ein knappes Jahr nach der Befreiung Deutschlands fanden die Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nationalsozialismus statt. Sie wurden von den Alliierten durchgeführt. Angeklagt waren auch zwei NS-Funktionäre, die für die Zwangsarbeit im Nationalsozialismus verantwortlich waren: Fritz Sauckel und Albert Speer. Beide wurden verurteilt – Sauckel zum Tode und Speer zu 20 Jahren Haft. Des Weiteren gab es zwischen 1946 und 1948 einzelne Prozesse gegen Angehörige des Wirtschafts-Verwaltungshauptamts der SS, gegen die Verantwortlichen der Firmen Flick, I.G. Farben und Krupp, sowie gegen Erhard Milch als Staatssekretär im Reichsluftfahrtministerium.

Enttäuschte Hoffnungen bei ehemaligen Zwangsarbeiter:innen

Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 geriet das Verbrechen der NS-Zwangsarbeit zunehmend in Vergessenheit. In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gab es seit 1953 zwar das "Bundesentschädigungsgesetz", das es Opfern des Nationalsozialismus erlaubte, eine Entschädigung zu beantragen. Die Klagen von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen wurden jedoch abgewiesen, da Zwangsarbeit nicht als Verbrechen anerkannt, sondern als notwendige Begleiterscheinung des Krieges gerechtfertigt wurde. Zudem war nur anspruchsberechtigt, wer einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatte. Die BRD leistete in Form von sogenannten Globalabkommen Entschädigungszahlungen an einzelne Staaten – jedoch keine individuellen Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen.

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) begriff sich zwar als antifaschistischer Staat und gewährte Menschen, die sie als "Verfolgte des Naziregimes" anerkannte, sogenannte Ehrenpensionen – zusätzliche Zahlungen zur Rente. Die zumeist im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter:innen profitierten davon jedoch nicht. Auch zwischenstaatliche Entschädigungszahlungen wurden von der DDR nicht geleistet.

Öffentlicher Druck und späte Zahlungen

In den 1990er Jahren gab es – vor allem in den USA – Boykottaufrufe, Sammelklagen und Entschädigungsforderungen von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen gegen große deutsche Konzerne. In der Folge wurde auch in Deutschland die Rolle der deutschen Unternehmen während der NS-Zeit vermehrt öffentlich diskutiert. Engagierte in Geschichtswerkstätten, lokalen Vereinen und Initiativen begannen, an ihrem Wohnort zur Geschichte der NS-Zwangsarbeit zu recherchieren und kleine Ausstellungen zu organisieren.

Der so aufgebaute öffentliche Druck führte zu dem Entschluss der Bundesregierung, einen sogenannten Entschädigungsfonds einzurichten: Im Jahr 2000 gründete sie die Stiftung "Erinnerung Verantwortung Zukunft" (EVZ). Das Gründungskapital von 5,2 Milliarden Euro wurde je zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Wirtschaft zusammengetragen. Die Unternehmen, darunter BMW, Bahlsen, Bosch, BASF, Deutsche Bank, Daimler-Chrysler, Lufthansa, Porsche, Siemens, Thyssenkrupp, Volkswagen und weitere kauften sich dadurch von allen zukünftigen Forderungen frei und konnten die Zahlungen zudem steuerlich absetzen. Aus diesem Fonds wurden einmalige Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen entrichtet. Die Höhe der Zahlung variierte zwischen 2 235 und 7 669 Euro und war abhängig von der Form der Zwangsarbeit, die die Person hatte leisten müssen. Insgesamt wurden zwischen 2001 und 2007 4,4 Milliarden Euro an 1,6 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter:innen ausgezahlt.

Die Entschädigungszahlungen kamen für viele ehemalige Zwangsarbeiter:innen zu spät: Viele waren bereits verstorben. Zudem wurden nicht alle Opfer berücksichtigt. Italienische Militärinternierte und sowjetische Kriegsgefangene waren von den Entschädigungszahlungen ausgeschlossen. Als Begründung hieß es, dass der Art. 49 in der Genfer Konvention den Arbeitseinsatz von Kriegsgefangen grundsätzlich erlaube.

Nach weiteren erinnerungspolitischen Kämpfen und Forderungen von Aktivist:innen beschloss der Bundestag 2015, auch ehemalige sowjetische Kriegsgefangene an den Ausgleichszahlungen zu beteiligen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung lebten jedoch geschätzt nur noch 4.000 von ihnen.

Italienischen Militärinternierten wird bis heute jegliche Entschädigungsleistung verweigert. Ihnen wurde lediglich eine personalisierte Ehrenmedaille als Anerkennung ihres erlittenen Unrechts verliehen – jedoch nur in Italien, nicht in Deutschland.

Der Großteil der Menschen, die Zwangsarbeit leisten mussten, hat somit nie eine Entschädigung erhalten. Die Firmen, die Menschen während des Nationalsozialismus ausgebeutet haben, mussten nur einen Bruchteil ihres dadurch erwirtschafteten Profits abgeben.

 

Literatur:

Henning Borggräfe. Entschädigung. Vom Streit um "Vergessene Opfer" zur Selbstaussöhnung der Deutschen, Göttingen 2014.

Constantin Goschler. Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945 – 1954, München 1992.